1. Das Training beginnt für Trainer wie Schüler pünktlich zu den ausgehängten Zeiten. Bei Verspätungen hat der Betreffende sich schnell umzuziehen und sich nach einer kurzen Verbeugung ins Training einzugliedern, ohne den Trainingsbetrieb zu stören.
Verspätet der Trainer sich, sorgt er für einen adäquaten Ersatz. Ansonsten beginnt der fortgeschrittenste Schüler bis zum Eintreffen des Trainers mit dem Aufwärmen.
2. Zur Teilnahme an Gürtelprüfungen sind nur Mitglieder berechtigt, die über einen längeren Zeitraum regelmäßig trainieren. Die Entscheidung über die Teilnahme an Prüfungen treffen die Trainer. Dies gilt auch für die Teilnahme an Prüfungen außerhalb des Vereins.
3. Zum Training ist der Karate-Anzug zu tragen. Damen und Mädchen tragen ein weißes T-Shirt unter der Karate-Jacke. Männliche Mitglieder tragen kein T-Shirt unter der Karatejacke.
Im Sommer ist bei hohen Temperaturen das Tragen der Karate-Hose und eines T-Shirts (vorzugsweise unser Bushido-Vereins-T-Shirt) anstelle der Karate-Jacke bei Ansage durch den Trainer gestattet.
4. Das Training ist in hygienisch einwandfreiem Zustand anzutreten. Der Karate-Anzug muß sauber sowie die körperliche Hygiene gewährleistet sein. Das bedeutet auch, daß ggf. vor dem Training Hände und Füße zu waschen sind.
Alle Mitglieder sollten ihren Karate-Anzug sowie ihre Ausrüstung in einer Sporttasche mit zum Training bringen, damit diese draußen nicht schmutzig werden, und sich vor Trainingsbeginn zum Umziehen in der Umkleide einfinden. Duschen nach dem Training ist erwünscht.
5. Kaugummi kauen während des Trainings ist untersagt.
7. Über Einzelfälle, die nicht von dieser Ordnung erfaßt werden, entscheiden die Trainer und im Wiederholungsfall die Vorstandschaft.
Der Vorstand